Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen ME Lighting & Services und seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung oder den Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von ME Lighting & Services zum Gegenstand haben.

 

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

1. Die Angebote von ME Lighting & Services sind stets unverbindlich.

 

2. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Büro Wickede. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend.

 

3. Alle Preise verstehen sich exklusive der zum Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer, es sei denn diese wurden anders

ausgewiesen.

 

4. Ein zurückgesandtes vom Kunden unterschriebenes Angebot versteht ME Lighting & Services als bindende Auftragsbestätigung.

 

5. ME Lighting & Services ist in der Entscheidung über die Auftragsannahme frei.

 

 

II. Vermietung

 

§ 3 Allgemeines

 

1. Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von ME Lighting & Services

und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von ME Lighting & Services ein.

 

2. Die Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabetermin schließt eine Minderung des Mietzinses aus, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass ME Lighting & Services die Mietgegenstände anderweitig zu mindestens dem

vereinbarten Preis hätte vermieten können.

 

3. Wird die schriftlich vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde ME Lighting & Services hiervon unverzüglich

schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Vermietpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der ME Lighting & Services vorbehalten.

 

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

1. Die Rechnungsstellung wird bei Bereitstellung des Mietmaterials vorgenommen. ME Lighting & Services ist berechtigt,

Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen.

 

2. Die Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zu zahlen.

 

3. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Zahlung bei ME Lighting & Services maßgeblich.

 

4. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.

 

5. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB hat er die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

6. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe der Mietsache verpflichtet den Kunden zum Ersatz des von ME Lighting & Services daraus entstandenen Schadens. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht im vollen Umfang durchgeführt werden, so verpflichtet sich der Kunde

– 20% der gesamten Vergütung, wenn spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn

– 50% der gesamten Vergütung, wenn spätestens 10 Tage vor Vertragsbeginn

– 80% der gesamten Vergütung, wenn spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn

storniert wird, als Schadensersatz an ME Lighting & Services zu zahlen, wenn er keinen geringeren Schaden nachweisen

kann.

 

 

§ 5 Unterrichtungspflicht

 

1. Der Kunde ist verpflichtet, ME Lighting & Services unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung

dieser Pflicht kann ME Lighting & Services Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.

 

2. Der Kunde unterrichtet ME Lighting & Services unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der

Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere – bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlicher Maßnahmen Dritter, – bei Änderungen der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen, – bei Insolvenz oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Kunden.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, ME Lighting & Services schriftlich Auskunft über den Einsatzort der Mietsache zu erteilen.

 

 

§ 6 Untervermietung

 

1. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung von ME Lighting & Services gestattet.

 

2. Das gemietete Material bleibt Eigentum von ME Lighting & Services. Es ist nicht gestattet, das Material mit Rechten Dritter

zu belasten.

 

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

 

1. Der Kunde erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. Für Verluste oder Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Kunde. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer oder Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder dessen Beauftragte, sowie durch Diebstahl, Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Vandalismus.

Grundlage ist der Neuwert des Materials.

 

2. ME Lighting & Services gewährleistet dem Kunden den technisch funktionsfähigen Zustand der Mietsache. Für

mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Mietsache übernimmt ME Lighting & Services keine

Haftung.

 

3. Eine über die bevorstehende Gewährleistung hinausgehende Haftung des Kunden insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird nicht übernommen. Im Falle schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch ME Lighting & Services kann der Kunde nur Schadensersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht dagegen für entgangenen Gewinn. Für unvorhergesehene Ereignisse übernimmt ME Lighting & Services keine Haftung.

 

 

§ 8 Rückgabe der Mietgegenstände

 

1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in einem sauberen sowie einwandfreien Zustand im Lager von ME Lighting & Services während der üblichen Geschäftszeiten von ME Lighting & Services, spätestens am letzten Tag

der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände, insbesondere Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.

 

2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und dem Registrieren aller Mietgegenstände im Lager von ME Lighting & Services abgeschlossen.

 

3. Nach der Rückgabe der Mietgegenstände erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung. ME Lighting & Services behält

sich eine eingehende Prüfung der Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. Notwendige Instandsetzung, Nachbereitung sowie Reparaturkosten, die durch das Mietverhältnis entstanden sind, fallen zu Lasten des Kunden.

 

 

§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit

 

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern und einen Nachweis dieser Versicherung, ME Lighting & Services auf Verlangen vorzulegen.

 

2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von ME Lighting & Services angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure VDE, zu sorgen.

3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden in Folge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen.

 

4. Sofern die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate im Besitz hat, obliegt ihm die Instandhaltung und – soweit erforderlich – auch die Instandsetzung der Mietgegenstände. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbstständig und auf eigene Kosten durchzuführen. ME Lighting & Services erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist ME Lighting & Services ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

 

5. Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, ME Lighting & Services unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Sphäre von ME Lighting & Services zuzuordnen sind.

 

 

§ 10 Besichtigungsrecht und Untersuchung der Mietgegenstände

 

1. ME Lighting & Services ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten

besichtigen zu lassen.

 

2. ME Lighting & Services ist berechtigt, die vermietete Mietsache, jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Kunden

über Tag und Zeit der Untersuchung, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, ME Lighting & Services die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt

der Vermieter.

 

 

§ 11 Zusatzregelungen bei der Vermietung für Open Air Veranstaltungen

 

1. ME Lighting & Services kann die Anlage/Bühne außer Betrieb setzen oder ggf. abbauen, wenn durch das Wetter eine

Gefahr für die Mietsache oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht.

 

2. ME Lighting & Services kann die Anlage/Bühne abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhe die

Anlage/Bühne gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage/Bühne außer Betrieb gesetzt oder abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.

 

3. Soweit behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung einer Open Air Veranstaltung erforderlich sind, holt der Kunde auf seine Kosten diese Genehmigung(en) ein. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine behördliche Genehmigung nicht vorliegt, haftet der Kunde allein.

 

 

III. Verkauf

 

§ 12 Allgemeines

 

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

 

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht, Verpackungs- und Versicherungskosten.

 

 

§ 13 Lieferzeit

 

1. Sofern nichts anders vereinbart ist, bestimmt ME Lighting & Services Transportmittel und Transportwege, ohne dafür

verantwortlich zu sein, dass die schnellste und preiswerteste Möglichkeit gewählt wird.

 

2. ME Lighting & Services darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die

Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so kann ME Lighting & Services die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

 

3. Liefertermine und Lieferfristen müssen ME Lighting & Services ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur

als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager von ME Lighting & Services verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Werden nachträgliche Vertragsverhandlungen

vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

 

4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den Lieferanten von ME Lighting & Services eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen und die Ware von ME Lighting & Services nicht beschafft werden kann, ist ME Lighting & Services berechtigt,

vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat sich ME Lighting & Services zu erklären, ob ME Lighting & Services von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist liefern

wird. Der Kunde ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

 

 

5. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er ME Lighting & Services eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen und grob

fahrlässigen Pflichtverletzung seitens ME Lighting & Services, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten

beruhen. Für typische vorhersehbare Schäden haftet ME Lighting & Services darüber hinaus auch, wenn ME Lighting & Services durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von ME Lighting & Services, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden

Angestellten verursacht worden ist.

 

 

§ 14 Zahlungsbedingungen

 

1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von ME Lighting & Services

spesenfrei innerhalb von zwanzig Tagen nach Erhalt der Ware, ohne jeden Abzug auszugleichen.

 

2. Schecks werden vom Verkäufer nur zahlungshalber angenommen. Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts und der unwiderruflichen Gutschrift der Zahlung. Bankspesen trägt der Verkäufer.

 

3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB hat er die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

 

§ 15 Eigentumsvorbehalt

 

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufgegenstandes zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss der Verträge in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderung, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

 

2. Der Verkäufer kann den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.

Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder

an sich, so sind der Verkäufer und der Käufer darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist.

 

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Pfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig.

 

 

§ 16 Gewährleistung

 

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung ein Jahr, für neu hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt. Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen verjähren nach einem Jahr.

 

2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung von ME Lighting & Services. § 444 (Haftungsausschluss) bleibt unberührt. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet ME Lighting & Services für Mängel neuer Gegenstände mit folgender Maßgabe Gewähr:

 

2.1 Die Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl von ME Lighting & Services die Nachbesserung oder

Ersatzlieferung.

 

2.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

2.3 Der Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genüg die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

2.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

2.5 Bei Unternehmen nach § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

 

§ 17 Haftung

 

1. Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer dem Käufer unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er beschränkt. Die Haftung besteht nur, soweit der Schaden Leistungen von Versicherungen übersteigt und Drittschaden nicht ersetzt wird. Nicht ersetzt werden Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzungen sowie entgangener Gewinn.

 

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung bei gesetzlichem Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihm durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

 

IV. Form/Schlussbestimmungen

 

§ 18 Schriftform

 

Sämtliche Abreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung per Fernkopie (Telefax) gewahrt.

 

 

§ 19 Schlussbestimmungen

 

1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenige zulässige Regel zu vereinbaren, die den von ihnen wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

 

2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ME Lighting & Services und dem Kunden gilt das

Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

 

3. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der Erfüllungsort der Sitz von ME Lighting & Services. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Soest. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz änderte oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

 

Stand: Dezember.2020

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